Sozialpsychiatrie

Das Sozialpsychiatrische Behandlungskonzept

Die Behandlung nach dem Sozialpsychiatrischen Behandlungskonzept (SPV = Sozialpsychiatrie-Vereinbarung) erfolgt entsprechend aktueller fachlicher Standards und Leitlinien unter fachärztlicher kinder- und jugendpsychiatrischer Leitung und Verantwortung. Dabei werden je nach Erfordernis unterschiedliche Mitarbeiter mit jeweils spezifischen Qualifikationen in die Diagnostik und Behandlung einbezogen.

Wichtig !

Dabei ist zu beachten, dass die Behandlung in einer nach diesem Konzept arbeitenden Sozialpsychiatrischen Praxis nicht parallel zur Behandlung in einem Sozialpädiatrischen Zentrum (SPZ), einer kinder- und jugendpsychiatrischen Institutsambulanz (PIA = Klinik-Ambulanz) oder einer anderen Sozialpsychiatrischen Praxis (SPV-Praxis) stattfinden darf.

Die Qualifikationen der Mitarbeiter umfassen u.a. die folgenden Bereiche:

Auf diese Weise können wir ein vielfältiges Angebot vorhalten:

Wichtige Kooperationspartner

Außerdem werden bei Einverständnis der Patienten bzw. Sorgeberechtigten für den Behandlungsprozess relevante Kooperationspartner wie externe Therapeuten oder Institutionen (z. B. Schule) mit einbezogen. Dadurch wird eine umfassende Entwicklungsdiagnostik, Beratung und individualisierte Behandlungsplanung ermöglicht, es finden dazu regelmäßige Besprechungen im multidisziplinären Team statt.